FAQ – Gut zu wissen
Patienten
Fragen und Antworten, die Patientinnen und -Patienten der SAPV Niederberg / Mettmann betreffen.
Angehörige
Fragen und Antworten, die Angehörige von SAPV-Patientinnen und -Patienten betreffen.
Zuweiser
Fragen und Antworten, die Ärztinnen und Ärzte von SAPV-Patientinnen und -Patienten betreffen.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an schwerstkranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung, die in ihrer gewohnten Umgebung – also zu Hause, im Hospiz oder in einer Pflegeeinrichtung – umfassend palliativmedizinisch betreut werden möchten.
Sobald die Kriterien für eine SAPV erfüllt sind und bei Ihnen oder Ihren Angehörigen Symptome wie Schmerzen, Luftnot oder andere auftreten, kann eine SAPV-Verordnung ausgestellt werden.
Sollte sich während der laufenden Versorgung eine deutliche Besserung zeigen, ist es immer möglich, die Versorgung vorerst zu pausieren. Sie bleiben dann in unserem System und können bei Verschlechterung rund um die Uhr anrufen und schnell wieder aufgenommen werden.
Voraussetzung für die Betreuung durch die SAPV Niederberg oder Mettmann ist eine entsprechende Verordnung (Formular 63). Diese kann von Ärztinnen und Ärzten in Praxen oder Kliniken ausgestellt werden.
Grundlage für die Verordnung ist eine ausführliche Darstellung der komplexen Beschwerdesituation. Dazu gehören neben den Diagnosen auch eine genaue Beschreibung der Symptome, die den erhöhten pflegerischen und medizinischen Versorgungsbedarf nachvollziehbar machen.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (SGB 5 § 37b zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung), sofern ein entsprechender Anspruch geprüft und bestätigt wurde. Für privat versicherte Patientinnen und Patienten ist eine individuelle Klärung erforderlich, da die Regelungen je nach Krankenkasse variieren können. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Da wir wissen, wie dringend es manchmal ist, sind wir immer bemüht, diesen Erstbesuch möglichst kurzfristig nach Erhalt der Verordnung stattfinden zu lassen. Hierfür reicht es, wenn der ausstellende Arzt oder die ausstellende Ärztin oder Klinik die Verordnung vorab an unser Büro übermittelt, wir kümmern uns dann darum, alle Unterlagen aus der Praxis oder Klinik abzuholen.
Grundsätzlich haben wir keine Warteliste und nehmen Sie immer möglichst zeitnah auf.
Routinebesuche durch die Palliativärztinnen und -ärzte sowie die Pflegefachkräfte finden in der Regel montags bis samstags im Wechsel statt. Sonntags werden Sie nur bei Bedarf besucht.
Gerade in herausfordernden Situationen sind fundierte medizinische Einschätzungen und qualifizierte Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Diese werden durch unsere spezialisierten Pflegefachkräfte sowie unsere Palliativärztinnen und -ärzte sichergestellt.
Im Notfall ist unser Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar, um eine kontinuierliche medizinische Begleitung zu gewährleisten und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Unser Team ergänzt mit seiner fachärztlichen und fachpflegerischen Expertise die Arbeit der Pflegedienste. Wir koordinieren die palliative Behandlung, verordnen notwendige Medikamente und reagieren bei Bedarf schnell und gezielt auf auftretende Symptome. Die Pflegedienste übernehmen ergänzend die häusliche Kranken- und Grundpflege. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, unseren Patientinnen und Patienten ein würdevolles Lebensende in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Wir versorgen Patientinnen und Patienten in Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Monheim, Velbert, Ratingen, Heiligenhaus und Wülfrath. In Einzelfällen ist auch eine Betreuung in angrenzenden Städten wie Wuppertal oder Essen möglich. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort zu unserem Versorgungsgebiet gehört, sprechen Sie uns gerne an.
Die SAPV Niederberg / Mettmann ist nicht nur für Patientinnen oder Patienten da, sondern bezieht auch Angehörige und nahestehende Personen mit ein. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, erklären Veränderungen im Krankheitsverlauf, geben Orientierung in belastenden Situationen und helfen dabei, Unsicherheiten im Alltag zu verringern. So möchten wir Angehörige entlasten und ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit der Erkrankung geben.
Wenn sich Beschwerden akut verändern oder eine belastende Situation entsteht, ist es wichtig, schnell Unterstützung zu bekommen. Unser Team ist in dringenden Fällen immer erreichbar und hilft dabei, die Situation einzuschätzen, notwendige Maßnahmen einzuleiten und die nächsten Schritte abzustimmen. Das gibt Sicherheit – gerade dann, wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind.
Ja. Palliativversorgung umfasst nicht ausschließlich die Behandlung körperlicher Beschwerden. Auch Angst, Unruhe und emotionale Belastungen werden ernst genommen. Wir nehmen uns die Zeit, erklären, was sich verändert, und begleiten Patientinnen, Patienten und Angehörige in einer oft sehr sensiblen Lebensphase.
Ja. Wir koordinieren bei Bedarf Bestellungen von speziellen Medikamenten und Hilfsmitteln und stimmen notwendige Maßnahmen mit allen Beteiligten ab. Das entlastet Angehörige und hilft, die Versorgung im Alltag verlässlich zu organisieren.
Wenn sich die Situation deutlich bessert, kann die SAPV auch wieder beendet beziehungsweise pausiert werden. Sollte später erneut ein erhöhter palliativmedizinischer Unterstützungsbedarf entstehen, ist eine schnelle Wiederaufnahme in die SAPV problemlos möglich.
Eine SAPV sollte dann geprüft werden, wenn bei einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung eine besonders aufwendige palliativmedizinische Versorgung erforderlich ist und eine komplexe Symptomlast besteht. Dazu zählen zum Beispiel Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Übelkeit oder andere Beschwerden, die eine spezialisierte Begleitung notwendig machen.
Eine SAPV-Verordnung kann durch Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie durch Ärztinnen und Ärzte in Kliniken ausgestellt werden. Grundlage dafür ist das Formular 63 mit einer nachvollziehbaren Darstellung der komplexen Beschwerdesituation und des spezialisierten Versorgungsbedarfs.
Wesentlich sind neben den Diagnosen vor allem eine konkrete Beschreibung der aktuellen Symptomatik sowie eine nachvollziehbare Darstellung des erhöhten palliativmedizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarfs.
Neue Patientinnen und Patienten werden bei uns ohne Wartezeit übernommen. Der Erstkontakt beziehungsweise Erstbesuch wird nach Eingang der SAPV-Verordnung möglichst kurzfristig organisiert, damit eine lückenlose Versorgung gewährleistet ist.
In der Regel erfolgt zunächst die Kontaktaufnahme mit unserem SAPV-Team, anschließend wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Relevante Unterlagen wie der Arztbrief und der Medikamentenplan werden an uns übermittelt, die SAPV-Verordnung wird vom Zuweiser ausgestellt und die Terminabstimmung mit der Patientin oder dem Patienten erfolgt direkt beziehungsweise in Abstimmung mit Sozialdienst oder Entlassmanagement.
Sie bleiben weiterhin erste Ansprechpartnerin beziehungsweise erster Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung. Die SAPV versteht sich ausdrücklich als Ergänzung Ihrer Behandlung und nicht als Ersatz. Der ärztliche Auftrag der zuweisenden Praxis oder Klinik bleibt zentraler Bestandteil der Versorgung.
Die Zusammenarbeit ist auf enge Abstimmung, klare Kommunikation und verlässliche Erreichbarkeit ausgerichtet. Die SAPV sorgt für eine kontinuierliche Rückkopplung zum Behandlungsverlauf und versteht sich als kollegialer Partner auf Augenhöhe.
Ja. Die Medikation sowie unsere spezialisierten SAPV-Leistungen sind für Ihre Praxis budgetneutral.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Genehmigung vollständig, wenn die Voraussetzungen für eine SAPV vorliegen. Für privat versicherte Patientinnen und Patienten erfolgt die Kostenübernahme nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.
Ja. Für zuweisende Ärztinnen und Ärzte besteht die Möglichkeit einer direkten telefonischen Rücksprache mit der ärztlichen Leitung beziehungsweise der Stellvertretung. So können Fragen zur Indikation, Verordnung oder zur laufenden Versorgung schnell und kollegial abgestimmt werden. Das unterstützt kurze Wege, eine verlässliche Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Eine Versorgung ist in der Regel möglich, wenn der Wohnort der Patientin oder des Patienten in Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Monheim, Velbert, Ratingen, Heiligenhaus oder Wülfrath liegt. In Ausnahmefällen können auch Patientinnen und Patienten in angrenzenden Städten wie Wuppertal oder Essen versorgt werden. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze telefonische Rücksprache mit unserem Team.